Rückvergütung von Beiträgen an Schülertransportkosten
Die Schule Ilanz/Glion wird die Rückerstattung der Schülertransporte nur an die Schülerinnen und Schüler auszahlen, welche innerhalb der Gemeinde Ilanz/Glion die obligatorische Volksschule absolvieren. Für Gymnasiumschülerinnen und -schüler können keine Transportkosten mehr rückerstattet werden, weil die Gemeinde für diese Schülerinnen und Schüler keine Subventionen erhält.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler in der Gemeinde Ilanz/Glion die obligatorische Volksschule besucht und Sie als Eltern ihrer Tochter oder ihrem Sohn ein BüGA oder GA kaufen, können Sie den Kostenanteil von der Gemeinde/Schule zurückfordern in maximaler Höhe des Subventionsbeitrages des Kantons. Dies erfolgt anhand dieses dafür erstellten Formulares (dies verknüpfen zum direkt runterladen), welches Sie zusammen mit der Kaufquittung des BüGA’s/GA’s im Schulsekretariat rechtzeitig abgeben müssen.
Die Rückerstattungen können nur in der Zeit zwischen 1. Juni - 20. August direkt beim Schulsekretariat eingefordert werden. Sobald unsere Bestellung für den Schülertransport beim Postautobetrieb abgeschlossen ist (20. August), können keine Rückerstattungen mehr ausbezahlt werden. Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis.